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BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch deutscher Zivilpersonen auf Kriegsgefangenenentschädigung bei Zurückhaltung dieser in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens und Einsatz zur Arbeit
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 26.02.1969 - 2 K 58/68
- BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237], 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 26.11.1958 - V C 457.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237], 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 13.05.1964 - V C 1.63
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Kriegsgefangenenentschädigung …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - V B 52.69
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht schließlich entgegen der Meinung der Klägerin nicht etwa von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 1.63 - ab.
- OVG Berlin, 11.02.1994 - 1 S 99.93
Bankaufsicht; Auskunftsersuchen; Vorlegungsersuchen; Einlagengeschäfte; Stiller …
Nach der Rechtsprechung des Senats genügt der durch Tatsachen begründete Verdacht, daß Bankgeschäfte in dem in § 1 Abs. 1 KWG bezeichneten Umfang betrieben werden und damit ein nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG erlaubnispflichtiges Kreditinstitut vorliegt (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 19. Februar 1970 - OVG 5 B 52/69 - abgedruckt in Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, Nr. 6 zu § 44 Abs. 2 KWG).Für ein Ersuchen nach § 44 Abs. 2 KWG ist daher ausreichend, wenn auf Grund von Tatsachen eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, daß ein erlaubnispflichtiges Kreditinstitut vorliegt (Urteil vom 19. Februar 1970, a.a.O. und m.w.N.).